Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist das SGB VIII mit den §27ff in Verbindung mit

 

  • §  34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • §  41 Hilfe für Junge Volljährige
  • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche je nach Hilfebedarf bis zu drei Plätzen

 

Unser familienbegleitetes Betreuungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund komplexer Probleme im Ursprungssystem und/oder gravierender Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eine individuelle Betreuung und Förderung in einem stabilen, entwicklungsfördernden Lebensumfeld bedürfen. Wir bieten 6 Plätze für Jungen und Mädchen, i.d.R. mit einem Aufnahmealter zwischen 6 und 12 Jahren.

 

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unsere Konzeption zu.